1. August in der Schweiz: Feuerwerksverbote, Grillregeln und hohe Strafen wegen anhaltender Trockenheit

Am Schweizer Nationalfeiertag gelten in diesem Jahr in weiten Teilen des Landes besondere Sicherheitsmaßnahmen. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr sind private Feuerwerke vielerorts untersagt, während auch für das Grillieren strenge Vorschriften gelten. Behörden appellieren an die Bevölkerung, die regionalen Regelungen sorgfältig zu beachten.

Trockenheit prägt den Nationalfeiertag

Der 1. August zählt zu den wichtigsten Feiertagen der Schweiz und wird traditionell mit Feuerwerken, Grillfesten und öffentlichen Veranstaltungen begangen. In diesem Jahr stehen die Feierlichkeiten jedoch unter besonderen Vorzeichen. Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr in zahlreichen Regionen deutlich erhöht, weshalb Kantone und Gemeinden umfangreiche Schutzmaßnahmen beschlossen haben.

Im Mittelpunkt stehen Verbote für private Feuerwerke sowie Einschränkungen beim Entzünden offener Feuer. Ziel ist es, Brände zu verhindern und Einsatzkräfte während der sommerlichen Hitzeperiode zu entlasten.

Private Feuerwerke in den meisten Kantonen untersagt

Grundsätzlich gelten in der Schweiz die Vorschriften der jeweiligen Kantone. Gemeinden können darüber hinaus strengere Regelungen erlassen, die ebenfalls verbindlich sind.

Nach den derzeitigen Bestimmungen besteht in den meisten Kantonen entweder ein absolutes Feuerverbot oder ein Feuerverbot in Wäldern und deren unmittelbarer Umgebung. Wo ein absolutes Feuerverbot gilt, dürfen weder private Feuerwerkskörper noch Höhenfeuer entzündet werden.

Von einem allgemeinen absoluten Feuerverbot ausgenommen sind derzeit die Kantone:

  • Appenzell Innerrhoden
  • Bern
  • Luzern
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schwyz
  • Zug

Darüber hinaus gelten Ausnahmen für einzelne Regionen im Kanton Graubünden, darunter Oberengadin, Samnaun, Scuol-Valsot und Zernez.

Allerdings haben auch in diesen Gebieten zahlreiche Gemeinden zusätzliche Einschränkungen für private Feuerwerke beschlossen. Deshalb empfehlen die Behörden, sich vor den Feierlichkeiten über die aktuell gültigen lokalen Bestimmungen zu informieren.

Hohe Geldstrafen bei Verstößen möglich

Wer gegen bestehende Feuerwerks- oder Feuerverbote verstößt, muss je nach Kanton mit unterschiedlichen Konsequenzen rechnen.

Während in einigen Regionen Ordnungsbussen verhängt werden, führen Verstöße andernorts direkt zu einer Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Höhe der Strafen richtet sich dabei nach den jeweiligen kantonalen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.

In Zürich beginnen Ordnungsbussen nach Angaben der Behörden bei rund 120 Franken. In Basel liegen sie bei etwa 150 Franken.

Deutlich höhere Sanktionen sind unter anderem in Luzern möglich. Dort können Verstöße mit Geldstrafen von bis zu 20.000 Franken geahndet werden. Auch im Kanton Bern sind laut den zuständigen Behörden Anzeigen und hohe Geldbußen bis zu dieser Größenordnung möglich.

In anderen Kantonen wie Aargau oder St. Gallen erfolgt die Beurteilung jedes einzelnen Falls individuell durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

Grillieren nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Neben Feuerwerken gelten auch beim Grillieren umfangreiche Einschränkungen.

In Gebieten mit einem absoluten Feuerverbot dürfen im Freien grundsätzlich keine offenen Feuer entfacht werden. Das betrifft öffentliche Grillstellen ebenso wie Holzkohlegrills oder Feuerschalen auf privaten Grundstücken, Balkonen oder Terrassen.

Besteht lediglich ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe, kann das Grillieren außerhalb der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände weiterhin zulässig sein. Je nach Region beträgt der erforderliche Abstand zum Wald zwischen 50 und 200 Metern.

Die Behörden weisen jedoch darauf hin, dass bereits kleinste Funken bei den derzeitigen Wetterbedingungen ausreichen können, um Vegetationsbrände auszulösen.

Gas- und Elektrogrills bleiben vielerorts erlaubt

Von den Einschränkungen ausgenommen sind in vielen Regionen Gas- und Elektrogrills.

Auch bei deren Nutzung gelten jedoch Sicherheitsvorgaben. Die Geräte sollten ausschließlich auf einem stabilen Untergrund betrieben und mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien aufgestellt werden.

Die Behörden empfehlen zudem, offene Flammen niemals unbeaufsichtigt zu lassen und auch bei technisch betriebenen Grillgeräten die örtlichen Vorschriften zu beachten.

Einige öffentliche Feuerwerke finden dennoch statt

Während zahlreiche Städte ihre geplanten Feuerwerke kurzfristig abgesagt haben, sollen einzelne öffentliche Veranstaltungen nach aktuellem Stand stattfinden.

Geplant sind unter anderem Feuerwerke:

  • am Thunersee in Gunten (21:50 Uhr),
  • am Genfersee in Lausanne (21:45 Uhr),
  • am Vierwaldstättersee in Brunnen (22:00 Uhr),
  • sowie am Murtensee in Murten (22:15 Uhr).

Ob diese Veranstaltungen wie vorgesehen durchgeführt werden können, hängt von der weiteren Entwicklung der Wetterlage sowie möglichen kurzfristigen Entscheidungen der zuständigen Behörden ab.

Behörden rufen zu besonderer Vorsicht auf

Die anhaltende Trockenheit zählt in vielen Regionen der Schweiz derzeit zu den größten Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz. Hohe Temperaturen, ausgetrocknete Vegetation und fehlende Niederschläge erhöhen das Risiko von Wald- und Flurbränden erheblich.

Vor diesem Hintergrund appellieren Bund, Kantone und Gemeinden an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Bereits ein einzelner Funke kann unter den aktuellen Bedingungen einen Brand auslösen und erhebliche Schäden verursachen.

Viele Gemeinden setzen deshalb am diesjährigen Nationalfeiertag verstärkt auf alternative Veranstaltungen ohne Feuerwerk und bitten Besucherinnen und Besucher, die geltenden Sicherheitsvorschriften konsequent einzuhalten. So soll der 1. August trotz der außergewöhnlichen Wetterlage sicher und verantwortungsvoll gefeiert werden.